Im Sinne des „Prepare for Pregnancy“ sollen alle empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn einer Schwangerschaft durchgeführt werden, unbedingt jene mit Lebendimpfstoffen wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Varicellen.
Generell ist es so, dass Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft nicht erlaubt sind. Daher empfehlen wir bei einer geplanten Schwangerschaft, einen Abstand von einem Monat einzuhalten.
Überprüfen Sie Ihren Impfstatus, schließen Sie Impflücken und lassen Sie diese gegebenenfalls auffrischen. Das ist extrem sinnvoll, denn während der Schwangerschaft können Infektionen mit Röteln oder Varicellen oftmals zu fetalen Infektionen und zur potentiellen Schädigung und Fehlbildungen des ungeborenen Kindes führen.
Bei Woman & Health können Sie Ihren „Prepare for Pregnancy“ Impfstatus jederzeit überprüfen lassen.
Schwangere haben aufgrund einer veränderten Immunlage ein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe im Fall einer Viruserkrankung. Dies kann auch das Risiko für Fehl- und Frühgeburten und selten von Totgeburten erhöhen.
Neugeborene können noch nicht selbst immunisiert und vor einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten geschützt werden. Die mütterliche Immunisierung und dadurch Antikörper-Boosterung ist ein sehr wirksames und auch sicheres Werkzeug, um Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten einen effektiven passiven Infektionsschutz zu gewährleisten. Mütterliche Antikörper die durch eine vorhergehende Erkrankung oder durch eine Schutzimpfung erworben wurden, können über die Plazenta an das ungeborene Kind weitergegeben werden. Am effektivsten ist daher eine Impfung in der 28-36.SSW, da hier ein sehr hoher Antikörperspiegel erzeugt wird. Der Säugling erhält so in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt eine effektive Immunität gegen eine Infektion, die auch „Nestschutz“ genannt wird.
Impfungen mit Totimpfstoffen, die inaktivierte Viruspartikel oder Oberflächenantigene enthalten, gelten in der Schwangerschaft als sehr sicher. Im ersten Trimenon (bis zur 13. SSW) sollten jedoch nur dringend indizierte Impfungen verabreicht werden, da in der Frühschwangerschaft häufiger spontane Fehlgeburten auftreten und diese oft fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden.
Totimpfstoffe wie FSME, Influenza, Covid 19, Diphterie, Polio, Pertussis, Tetanus, Hepatitis A, B, RSV, Pneumokokken und HPV dürfen während der Schwangerschaft verabreicht werden.
Auch Reiseimpfungen wie Tollwut, Typhus, Japanenzephalitis, Meningokokken AWCY dürfen ohne Risiko für das ungeborene Kind in der Schwangerschaft angewendet werden.
Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie z.B. Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varicellen (Feuchtblattern) sind streng kontraindiziert und sollen während der Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Ein Schwangerschaftstest vor einer Impfung ist nicht notwendig. Eine versehentlich durchgeführte Lebendimpfung in der Frühschwangerschaft ist jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch, da bisher weltweit kein erhöhtes Fehlbildungsrisiko durch Lebendimpfungen wie Masern,-Mumps- Röteln dokumentiert wurde.
Influenza-Virusinfektionen können während der Schwangerschaft besonders schwerwiegend verlaufen (besonders im 2. und 3. Trimenon) und weisen v.a. bei Infektionen mit Influenza A/H1N1 ein deutlich höheres Hospitalisierungsrisiko auf. Daher wird die sehr gut verträgliche Impfung wegen der besonderen Gefährdung dieser Risikogruppe sowohl Schwangeren als auch Frauen mit Kinderwunsch vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison (November –März) zum eigenen Schutz und auch zum Schutz des Neugeborenen empfohlen.
Eine COVID-19 Infektion während der Schwangerschaft birgt ein deutlich erhöhtes Risiko für Frühgeburten und ein generell erhöhtes Risiko von schwereren Krankheitsverläufen. Dadurch werden vermehrt stationäre Aufenthalte und intensivpflichtige Behandlung benötigt.
Die Impfung gegen COVID-19 sollte im zweiten oder dritten Trimenon mit einem mRNA Impfstoff erfolgen.
Besonders die Pertussis Impfung (Keuchhusten) wird in der Schwangerschaft zwischen der 28. und 36. Schwangerschaftswoche empfohlen - unabhängig davon wie lange die letzte Impfung zurückliegt. Auch eine durchgemachte Keuchhusteninfektion führt nicht zu lebenslanger Immunität. Pertussis ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die zu schweren Krankheitsfolgen für die Mutter, aber vor allem in den ersten Lebensmonaten für den Säugling führen kann. Durch eine Impfung in der Schwangerschaft ab der 28.- 36. SSW kommt es zu einer starken Anti-Körper-Boosterung. Diese treten über die Plazenta in den kindlichen Kreislauf über und bieten daher in den ersten Lebensmonaten einen sehr guten Nestschutz für das Baby.
Das Risiko von Säuglingen in den ersten Lebensmonaten an Keuchhusten zu erkranken, sinkt durch eine Impfung der Mutter in der Schwangerschaft um 90%!
Die Schutzimpfung gegen Keuchhusten wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Tetanus und Diphtherie schützt. Rechtzeitig vor dem Entbindungstermin sollten werdende Eltern sich vergewissern, ob alle künftigen Kontaktpersonen des Neugeborenen einen ausreichenden Immunschutz gegen Keuchhusten besitzen und sollten bei Bedarf aufgefrischt werden.
Seit Herbst 2023 ist in Österreich der Totimpfstoff gegen das „Respiratorische-Synzytial-Virus“ verfügbar. Bei Neugeborenen kann sich die RSV-Infektion häufiger auf die Lungen ausbreiten und eine schwere Pneumonie oder Bronchiolitis verursachen. Auch diese Impfung trägt zum passiven Schutz der Neugeborenen durch mütterliche Antikörper bei. Der ideale Zeitraum für diese Impfung ist auch hier die 32. bis 36. Schwangerschaftswoche.
Empfohlen bei Aufenthalt in Risikogebieten. Auffrischung alle 5 – 10 Jahre. Es ist jedoch eine Antikörper Titer Bestimmung möglich um einen noch ausreichenden Schutz zu überprüfen. Die Impfung ist auch in der Schwangerschaft problemlos möglich.
Auffrischimpfung bei erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Reisen) empfehlenswert. Als Totimpfstoff in der Schwangerschaft unbedenklich. Polio ist im Keuchhustendreifachimpfstoff enthalten, daher erfolgt im Rahmen der Pertussis Impfung in der 28.-36.SSW gleichzeitig eine Polio und Diphterie Auffrischung.
Einmalige Impfung reicht; vermutlich lebenslange Immunität. Jeder Jugendliche erhält diese Impfung bis zum 18. Lebensjahr. Nachimpfen nur bei unumgänglichen Reisen in Risikogebiete - mit Vierfachimpfstoff gegen die Meningitis-Erregertypen A, C, W135 und Y. Als Totimpfstoff ist die Meningokokken Impfung ab der 13. SSW problemlos möglich.
Die Impfung wird bei verschiedenen chronischen Erkrankungen der inneren Organe, bei Diabetes und Immungeschwächten sowie ab dem 50. Lebensjahr empfohlen. In der Schwangerschaft ist die Impfung nur bei Vorerkrankungen notwendig, die das Immunsystem beeinträchtigen. Die Impfung ist auch in der Schwangerschaft möglich.
Prinzipiell ist es sinnvoll, in einer solchen Situation alle notwendigen Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft abzuschließen.
Nach einer dreimaligen Grundimmunisierung ist ein Nachimpfen nicht erforderlich. Falls während der Schwangerschaft ein Kontakt oder Biss durch ein tollwutkrankes Tier nicht ausgeschlossen werden kann, müssen sofort sämtliche Maßnahmen der passiven Immunisierung (Immunglobuline) und ggf. auch aktive Immunisierung nach WHO-Schema vorgenommen werden. Ohne diese Maßnahmen verläuft die Krankheit tödlich, sobald die ersten Symptome aufgetreten sind.
Die Impfung schützt nur 60% der Geimpften, die Immunität geht nach drei Jahren wieder verloren. Nachimpfung vor jedem Aufenthalt in Risikogebieten. Falls eine Reise in ein Typhus-Risikogebiet während der Schwangerschaft unumgänglich ist, kann auch während der Schwangerschaft geimpft werden.
Als Totimpfstoff in der Schwangerschaft unbedenklich, jedoch sollte eine begonnene Grundimmunisierung während der Schwangerschaft unterbrochen werden und unmittelbar danach weitergeimpft werden. Die Impfung wird als Standardimpfung im Alter von 9- 21 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Aber auch danach ist sie sehr sinnvoll und explizit zu empfehlen. Sie sollte so früh wie möglich und am besten vor den ersten sexuellen Kontakten erfolgt sein.
Ungeimpfte Schwangere sollten Länder mit hohem Infektionsrisiko meiden. Bei Schwangeren und stillenden Frauen müssen Nutzen und Risiken der Schutzimpfung sorgfältig abgewogen werden, da nur begrenzte Daten zur Anwendung bei Schwangeren vorliegen.
Alle Personen sollten durch zweimalige Masern-Mumps-Rötelnimpfung lebenslang geschützt sein. Frauen mit Kinderwunsch müssen vor der Schwangerschaft geimpft werden. Als Lebendimpfstoff in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Auffrischungen sind nicht erforderlich.
Wenn die Immunisierung mit 2 Impfungen in der Kindheit vollständig war, muss vor einer Schwangerschaft nicht geimpft werden. Sonst vor der Schwangerschaft für die Komplettierung der 2 Impfungen sorgen. Die Impfung sollte nicht in der Schwangerschaft stattfinden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt.
Falls die Impfung als Kind nicht vollständig war oder der Impfstatus unklar ist, sollte unbedingt vor Beginn der Schwangerschaft geimpft werden. Jede Schwangere sollte über zwei dokumentierte Impfungen im Impfausweis verfügen. Die Impfung sollte nicht in der Schwangerschaft stattfinden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt.
Bei jeder gebärfähigen Frau sollte der Schutz vor einer Varizellen-Infektion durch einen Antikörpertest bestätigt werden. Falls keine Antikörper gefunden werden, sollte unbedingt vor Beginn der Schwangerschaft zweimal mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen geimpft werden. Die Impfung sollte nicht in der Schwangerschaft stattfinden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt.
Nur vor Reisen in Risikogebiete. Wenn eine solche Reise während der Schwangerschaft unumgänglich ist, sollte die Impfung vor der Schwangerschaft abgeschlossen sein. Eine einmalige Gelbfieberimpfung hält lebenslang und muss nicht mehr aufgefrischt zu werden. Ungeimpfte Schwangere sollten Länder mit Gelbfieberrisiko meiden. Ist eine Reise in ein Gefährdungsgebiet dringend erforderlich, kann entweder eine Impfbefreiung (Exemption Certificate, in englischer oder französischer Sprache) vom Arzt ausgestellt werden oder bei großer Infektionsgefahr auch in der Schwangerschaft geimpft werden. Eine Erkrankung an Gelbfieber wäre sicherlich das größere Übel.
Die Choleragefährdung ist bei touristischen Reisen unter guten Hygieneverhältnissen gering. Es besteht aber eine Infektionsgefahr besonders bei Reisen und Einsätzen in Hochrisiko-Arealen. Schwangere sollten Reisen in gefährdete Gebiete grundsätzlich meiden. Die Impfung bietet nur einen 60-85%igen Schutz; sie sollte nur zusätzlich zu sorgfältigen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Der Impfschutz hält nur 6 Monate an.
Eine versehentliche Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft mit Lebendimpfstoffen führt nicht zu Komplikationen und stellt keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen, die kurz vor bzw. während einer Schwangerschaft erfolgten, wurde weltweit kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen festgestellt.
Viele Krankheitserreger können die Entwicklung des Ungeborenen beeinträchtigen. Sollten Sie schwanger sind, vermeiden Sie bitte den Kontakt zu Menschen mit ansteckenden Krankheiten oder Symptomen wie hohem Fieber. Schützen Sie sich vor einer Ansteckung und stärken Sie durch eine gesunde Lebensführung Ihre Abwehrkräfte.
Vereinbaren Sie Ihren „Prepare for Pregnancy“ Termin bei den Expert:innen von Woman & Health telefonisch Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 21:00 Uhr und Freitag bis 20:00 Uhr unter +43 1 5333 654 550, sowie jederzeit über unsere Online Terminvereinbarung oder über das Kontaktformular am Ende der Seite.
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