„Soll ich eine private Krankenversicherung abschließen?“. Diese Frage stellen sich immer mehr Österreicher:innen, die sich beim Arztbesuch mehr Zeit und Aufmerksamkeit wünschen und bei Operationen und Entbindungen selbst das Spital und die Ärzt:innen wählen wollen.
Wir haben die 5 häufigsten Fragen zu diesem Thema – darunter „Wie lange ist man gebunden“ und „Wie ist das mit einer bereits bestehenden Schwangerschaft?“ – für Sie zusammengefasst und beantwortet.
- Was ist in der „Sonderklasse stationär“ enthalten?
Die Spitalskostenversicherung bzw. Sonderklasse stationär übernimmt die Leistungen für die Behandlungen des Arztes/der Ärztin Ihrer Wahl in einer Privatklinik oder der Sonderklasse eines Spitals Ihrer Wahl in einem Einbett- oder Zweibettzimmer in angenehmer Hotelatmosphäre. Für Behandlungen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls oder für eine Entbindung werden die vollen Kosten übernommen ohne Wenn & Aber.
- Wie lange bin ich gebunden?
Kündigungen von privaten Krankenversicherungen sind sehr selten, denn die Prämie richtet sich immer nach dem Alter und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses. Das bedeutet, man bekommt die Krankenversicherung nie wieder zu diesem Preis.
Möchte man dennoch kündigen, gilt es die Mindesvertragsdauer zu beachten. Diese beträgt bei allen 7 Anbietern in Österreich 3 Jahre. Danach kann die Versicherung 1 x jährlich zum Ende des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden – unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die zwischen 1 und 3 Monaten liegt. Umgekehrt kann die Krankenversicherung Sie aber nie wieder kündigen, unabhängig davon, wie sich Ihr Gesundheitszustand in Zukunft entwickelt – was ein ganz wesentlicher Sicherheitsaspekt ist.
- Kann ich noch eine private Krankenversicherung abschließen, wenn bereits eine Operation/Behandlung geplant ist?
Wenn bereits eine Operation oder ein Spitalsaufenthalt geplant ist oder angeraten wird, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Krankenversicherung, die für diese OP bzw. diesen Spitalsaufenthalt noch die Kosten übernimmt. Vergleich: Man kann auch eine Feuerversicherung nicht mehr starten für ein Haus, das bereits ein wenig brennt.
Bei geplanten ambulanten Behandlungen hängt die Machbarkeit und Kostenübernahme davon ab, um welche Erkrankung und Behandlung es sich konkret handelt. Meist wird es bei bereits bestehenden und/oder behandlungswürdigen Vorerkrankungen dafür zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung durch die Versicherung kommen.
- Ist es möglich, auch bei bereits bestehender Schwangerschaft noch abzuschließen?
Ja – das ist ohne Probleme möglich mit Sofortschutz. Die Kostenübernahme für den Wahlgynäkologen oder -gynäkologin des Vertrauens sowohl für Schwangerschaftsuntersuchungen & Pränataldiagnostik, als auch zur geburtshilflichen Betreuung, Aufenthalt in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer im Privatspital, schnelle Termine und attraktive Angebote zur Gesundheitsprävention: All das gibt es im Rahmen einer privaten Krankenversicherung auch für bereits schwangere Frauen.
- Lohnt es sich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, obwohl ich kerngesund bin?
Ja! Denn die Prämie einer privaten Krankenversicherung richtet sich immer nach dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung. Daher ist ein Eintritt in jungen Jahren und bei guter Gesundheit die sinnvollste Variante. Als Beispiel: Die monatliche Prämie für eine 60jährige Person ist bereits mehr als doppelt so hoch wie jene, die man bei Beginn mit 30 Jahren bezahlt. Bei einer privaten Krankenversicherung gilt also: Je früher (und gesünder) desto besser!
Woman & Health empfiehlt den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, denn dann können Sie Wunsch-Arzt/-Ärztin (aus allen Fachrichtungen der Schul- & Alternativmedizin) und Wunsch-Klink für Ihre Schwangerschaft und Entbindung selbst wählen, ohne über die Kosten nachdenken zu müssen.
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Dieser Blogbeitrag ist in Kooperation mit PRIVATpatient.at entstanden - Die Nummer 1 bei privaten Krankenversicherungen.