Der PAP-Abstrich ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung für die Erkennung von Gebärmutterhalskrebs und sollte mindestens 1 mal pro Jahr durchgeführt werden.
Gebärmutterhalskrebs ist eine der wenigen vermeidbaren Krebserkrankungen der Frau – die Krebsart wird durch eine Infektion mit HP-Viren (HPV) verursacht. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit diesen Viren anzustecken, liegt bei sexuell aktiven Personen bei über 80%. Eine HPV-Impfung ist daher jedem und jeder zu empfehlen. Mehr dazu hier.
Der Krebsabstrich ist die wichtigste Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Beim zytologischen Abstrich werden von der Gebärmutterhals-Oberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal mittels einer kleinen Bürste Zellen entnommen und zur weiteren Untersuchung ins Labor geschickt.
So können Zellveränderungen identifiziert- und Vorstufen eines Gebärmutterhalskrebses rechtzeitig erfasst werden. Die Abstrichuntersuchung wird bei Woman & Health standardmäßig einmal pro Jahr, bzw. in manchen Fällen auch halbjährlich durchgeführt.
Veränderungen und Krebsvorstufen am Gebärmutterhals sind praktisch immer durch eine Infektion mit HP-Viren bedingt. Da vor allem die Selbstheilung (so genannte „Clearence”) bei jungen Frauen jedoch sehr hoch ist, kann man bei einer leichten bis mäßigen Dysplasie (Zellveränderung) heutzutage bis zu 1 – 2 Jahre eine mögliche Heilung abwarten, jedoch ist eine 3 – 6-monatige Kontrolle des Abstrichs erforderlich. Falls es zu keiner Ausheilung der Veränderung kommt oder eine hochgradige Krebsvorstufe vorliegt, muss eine Konisation durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um eine kleine Operation wobei ein winziges Gewebestück des Gebärmutterhalses entnommen und zur pathologischen Untersuchung eingeschickt wird.
Bei auffälligem Krebsabstrich (PAP III, PAP IIID, PAP IV, PAP V) wird zunächst immer eine Kolposkopie, eine Lupenuntersuchung des Muttermundes, mit darauffolgender Probeentnahme (Biopsie und Curettage des Gebärmutterhalses) durchgeführt. Der durch die Biopsie erhobene feingewebliche Befund bestimmt das weitere Vorgehen.
Mehr dazu erfahren Sie demnächst in Teil 2 unseres Artikels.
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